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Der Drucker und die FMA

Geht nicht: Coole BWT-News gedruckt, Aktie trotz Compliance-Erklärung gekauft. 

Im Jahr 2003 wurde die Justiz nach einer Anzeige der FMA tätig. Ein Mann wurde zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Es war ein Drucker, der Anfang 2002 von der börsenotierten BWT beauftragt wurde, Einladungen für eine Pressekonferenz zu drucken. In dieser Pressekonferenz wurde eine bahnbrechende technische Neuerung der BWT-Tochter FuMa-Tech bekanntgegeben. Der Mann gestand in der Verhandlung, dass er seinen Wissensvorsprung ausgenützt habe, um noch vor Bekanntwerden der positiven Nachricht BWT Aktien zu kaufen. 

Im Prozess bestritt er, schuldhaft gehandelt zu haben. Das Gericht sah seine Schuld aber deswegen als er-wiesen an, weil er gemeinsam mit dem Druckauftrag von BWT auch eine Compliance-Erklärung unterschreiben musste. Diese hatte ihm ein Ausnützen der Insiderinformationen ausdrücklich untersagt. Ob er das richtig eingereiht hat? 

Obwohl ausser dem Drucker noch mehrere in seinem Umkreis verdächtig waren, gelang der Beweis nur bei ihm. 


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